Die nachfolgenden AGBs gelten für alle mir erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Abs. 1 Alle Texte und Konzepte der Texterin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum der Texterin. Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Texterin, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 EUR zu verlangen.
Abs. 2 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die an den jeweiligen Zweck gebundenen Nutzungsrechte. Ist nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2. VERGÜTUNG
Abs. 1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Abs. 2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Wurde nichts anderes vereinbart, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (siehe Nr. 1 Abs. 2) abgegolten.
Abs. 3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, wird die Texterin die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Texterin bleibt davon unberührt.
Abs. 4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
Abs. 1 Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Texterin berechtigt, 5% Verzugszinsen des Netto-Betrages zu berechnen.
4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
Abs. 1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand zum Stundensatz der Texterin gesondert berechnet.
Abs. 2 Die Texterin kann die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (Grafik, Web-Programmierung o.ä.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bestellen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, der Texterin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Abs. 3 Werden im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Texterin abgeschlossen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Texterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere die Übernahme der Kosten.
Abs. 4 Reisekosten und Spesen, die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden gesondert verrechnet.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Abs. 1 Die Texterin räumt an Entwürfen und Texten nur Nutzungsrechte ein, nicht jedoch Eigentumsrechte.
Abs. 2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
Abs. 1 Vor Vervielfältigung müssen der Texterin Korrekturmuster vorgelegt werden.
Abs. 2 Die Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Abs. 3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin mindestens 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.
7. HAFTUNG UND ABNAHME
Abs. 1 Die Texterin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Abs. 2 Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die ausgewählten Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin. Die Texterin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Abs. 3 Die Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber überprüfen und auf sachliche und formale Richtigkeit genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
Abs. 4 Die Texterin prüft die Texte nicht rechtlich. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
Abs. 5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Texterin geltend zu machen und ihr ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Abs. 6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
Abs. 7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Dies gilt auch für neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.
8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
Abs. 1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer Korrekturphase bzw. der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, trägt er die Mehrkosten. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Abs. 2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie Schadenersatzansprüche geltend machen. Das Geltendmachen eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Abs. 3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Abs. 1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Texterin.
Abs. 2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Abs. 3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
März 2017